Aus- und Weiterbildung
Grundlage für eine verantwortungsvolle Tätigkeit
Die Aus- und Weiterbildung bildet die Grundlage für eine fachlich fundierte und verantwortungsvolle Tätigkeit in der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht. Sie vermittelt die rechtlichen, naturkundlichen und organisatorischen Kenntnisse, die für den Einsatz als Berg- und Naturwächter:in unerlässlich sind.
Das Ausbildungsangebot richtet sich an Anwärter:innen, Mitglieder der Berg- und Naturwachtjugend sowie unterstützende Mitglieder. Ergänzt wird es durch eine laufende Fortbildung für alle Mitglieder.
Ein kontinuierlicher Wissenserhalt und die regelmäßige Weiterbildung sind dabei verpflichtender Bestandteil der Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 4 StBNWG.
Die Ausbildung folgt klar definierten, in der Satzung der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht festgelegten Richtlinien und stellt sicher, dass alle Mitglieder optimal auf ihre Aufgaben im Natur- und Umweltschutz vorbereitet sind.
Weiterbildungsangebote über die Naturschutzakademie Steiermark www.naturschutzakademie.com
Wichtige Information
Fortbildungspflicht
Gemäß § 38 StBNWG 2024 sowie § 21 Abs. 2 der Satzungen sind Berg- und Naturwächter:innen verpflichtet, zumindest einmal innerhalb von zwei Jahren an einem von der Berg- und Naturwacht organisierten Pflichtkurs teilzunehmen. Die Inhalte der Fortbildung werden jährlich im Arbeitsprogramm des Landesvorstandes festgelegt.
Ziel der Fortbildung ist es, den jeweils aktuellen Stand der fachlichen und rechtlichen Kenntnisse sicherzustellen.







