ACHTUNG! Helft unseren Sommerboten und Glücksbringern, den Schwalben!

Brütende heimische Vögel wie die Schwalben unterliegen dem strengen Artenschutz laut Steiermärkischem Naturschutzgesetz.
Absichtliches Töten oder Fangen der Tiere, Zerstören, Beschädigen oder Entfernen von Nestern und Eiern, auch das Entfernen der Nester in leerem Zustand ist verboten!! Auch das erhebliche absichtliche Stören der Tiere ist verboten, speziell während der Brut- und Aufzuchtzeit.

Rauch- und Mehlschwalbe kehren im Frühling aus Afrika zurück, die Felsenschwalbe aus Afrika/Südeuropa. Intakte Brutplätze sind für die Tiere überlebenswichtig.


Fotos © Kurt Krimberger, Eli Werschonig


