Hoheitliche Aufgaben
Der übertragene Wirkungsbereich der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht
Im übertragenen Wirkungsbereich nimmt die Steiermärkische Berg- und Naturwacht hoheitliche Aufgaben als Vollzugsorgan des Landes im Naturschutz in der Steiermark wahr. Sie unterstützt die zuständigen Behörden bei der Kontrolle und Durchsetzung naturschutzrechtlicher Bestimmungen und trägt damit wesentlich zum Schutz von Landschaften, Lebensräumen und Arten bei. Durch ihre Tätigkeit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zur nachhaltigen Sicherung des heimischen Lebensbereiches von Menschen, Tieren und Pflanzen.
Die Körperschaft hat gemäß § 3 StBNWG 2024 folgende Aufgaben
Gewässeraufsicht
Im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung sind 189 Gewässeraufsichtsorgane in der Steiermark unterwegs. Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Meldung von augenscheinlichen Missständen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde:
- Zustand der Ufer und des Bettes der Oberflächenwasserkörper, wie vorhandene Verklausungen und Abflusshindernisse nach Unwettern, Holz- und Materialablagerungen sowie die Lagerung von Siloballen im Hochwasserabflussbereich der Gewässer, Errichtung von Bauwerken und Zäunen im Nahbereich der Gewässer, Uferein- und -anrisse, einhängende Bäume und stark stämmiger Uferbewuchs
- die Wasserbeschaffenheit, wie grobsinnlich wahrnehmbare Verunreinigungen, wie z.B. Verfärbung, Schaumbildung, Verölung, Treibgut, Geruchswahrnehmungen bzw. Auftreten von Fischsterben, Ablagerungen von Feststoffen, Schwemmsel und Unrat aller Art im Nahbereich der Gewässer
- Missstände, die das Wasser gefährden können, wie Ablagerungen von Müll und sonstigen Abfällen, Ausbringen von Wirtschaftsdüngern wie Gülle, Jauche, Stallmist, u.a. in den gesetzlichen Verbotszeiträumen, Ablagerungen von Bauschutt und sonstigen Abfällen, Nachnutzung von Nassbaggerungen (Badeverbote, Badehütten).


