Hoheitliche Aufgaben

Der übertragene Wirkungsbereich der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht

Im übertragenen Wirkungsbereich nimmt die Steiermärkische Berg- und Naturwacht hoheitliche Aufgaben als Vollzugsorgan des Landes im Naturschutz in der Steiermark wahr. Sie unterstützt die zuständigen Behörden bei der Kontrolle und Durchsetzung naturschutzrechtlicher Bestimmungen und trägt damit wesentlich zum Schutz von Landschaften, Lebensräumen und Arten bei. Durch ihre Tätigkeit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zur nachhaltigen Sicherung des heimischen Lebensbereiches von Menschen, Tieren und Pflanzen.

Die Körperschaft hat gemäß § 3 StBNWG 2024 folgende Aufgaben

  • durch Aufklärung in der Bevölkerung Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur sowie der Pflege der Landschaft wecken;

  • die Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädigenden Eingriffen zu unterstützen;

  • die Landes- und Gemeindebehörden in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes zu unterstützen;

  • über behördliche Aufforderung die Behörden durch Abgabe von Stellungnahmen oder durch Anregung von Umweltschutzmaßnahmen zu beraten;

  • geeignete Personen mit den Befugnissen und Pflichten eines Berg- und Naturwachtorgans und den einschlägigen Rechtsvorschriften und Fachkenntnissen vertraut zu machen, bei den Bezirksverwaltungsbehörden ihre Bestellung zum Berg- und Naturwachtorgan zu beantragen und für ihre Fortbildung zu sorgen;

  • Aus- und Weiterbildungen für die Mitglieder der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht abzuhalten oder für deren Durchführung geeignete Organisationen heranzuziehen.

Gewässeraufsicht

Im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung sind 189 Gewässeraufsichtsorgane in der Steiermark unterwegs. Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Meldung von augenscheinlichen Missständen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde:

  • Zustand der Ufer und des Bettes der Oberflächenwasserkörper, wie vorhandene Verklausungen und Abflusshindernisse nach Unwettern, Holz- und Materialablagerungen sowie die Lagerung von Siloballen im Hochwasserabflussbereich der Gewässer, Errichtung von Bauwerken und Zäunen im Nahbereich der Gewässer, Uferein- und -anrisse, einhängende Bäume und stark stämmiger Uferbewuchs
  • die Wasserbeschaffenheit, wie grobsinnlich wahrnehmbare Verunreinigungen, wie z.B. Verfärbung, Schaumbildung, Verölung, Treibgut, Geruchswahrnehmungen bzw. Auftreten von Fischsterben, Ablagerungen von Feststoffen, Schwemmsel und Unrat aller Art im Nahbereich der Gewässer
  • Missstände, die das Wasser gefährden können, wie Ablagerungen von Müll und sonstigen Abfällen, Ausbringen von Wirtschaftsdüngern wie Gülle, Jauche, Stallmist, u.a. in den gesetzlichen Verbotszeiträumen, Ablagerungen von Bauschutt und sonstigen Abfällen, Nachnutzung von Nassbaggerungen (Badeverbote, Badehütten).

Wer die Natur kennt, kann sie schützen

Werde Teil unseres Teams

Engagiere dich ehrenamtlich bei der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht für den Schutz der Lebensräume und den Erhalt der Artenvielfalt in der Steiermark.