Mitglied werden
Gemeinsam für unsere Natur
Bei uns können Sie sich auf unterschiedliche Weise engagieren. Je nach Interesse und Zeit können Sie als Aufsichtsorgan (Berg- und Naturwächter:in) oder als unterstützendes Mitglied aktiv werden.
Als Aufsichtsorgan (Berg- und Naturwächter:in)
Berg- und Naturwächter:innen absolvieren eine einjährige Anwartschaft und erhalten bei uns eine fundierte Ausbildung. Ihre Pflichten umfassen regelmäßige Kontrollbegehungen in Schutzgebieten, Kontrollen von Schutzgütern wie zum Beispiel Baum-Naturdenkmalen sowie Aufklärungsarbeit in Ihrer Region. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Teilnahme an regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen ist verpflichtend und unterstützt Sie in Ihrer Tätigkeit.
Als unterstützendes Mitglied
Gemeinsam mit den Berg- und Naturwächter:innen ihrer Einsatzstelle engagieren Sie sich projektbezogen, zum Beispiel bei Pflegemaßnahmen, dem Bau von Nistkästen, im Amphibienschutz oder in der Öffentlichkeitsarbeit. Auch auf diesem Weg tragen Sie wesentlich zur Erhaltung unserer Natur bei. Als unterstützendes Mitglied können Sie Ihr Wissen durch spannende Weiterbildungen erweitern – von praktischen Naturschutzmaßnahmen bis hin zur speziellen Natur- und Umweltthemen.
§ 37 der Satzung der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht
Aus- und Weiterbildung
Die Aus- und Fortbildung dient der Vermittlung der für den Dienst als Bergwächter/in und für die Tätigkeit der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht erforderlichen rechtlichen, naturkundlichen und organisatorischen Kenntnisse. Sie besteht aus der Ausbildung der Anwärter/innen, der Berg- und Naturwachtjugend und der Unterstützenden Mitglieder sowie der laufenden Fortbildung der Bergwächter/innen und der Funktionär/innen. Für alle Mitglieder gilt eine laufende Weiterbildungsverpflichtung. Siehe § 2 Abs 4 StBNWG
Die folgenden Richtlinien sind die festgelegten Vorgaben zur Ausbildung zum/zur Berg- und Naturwächter/in.







