schützen - pflegen - überwachen
Aus- und Weiterbildung
Bildungskonzept

Voraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben

Berg- und Naturwächter

Aufsichtsbehörde

Ausbildung, ausgerichtet auf die Erfüllung der übertragenen Aufgaben 

fachlich kompetente Mitarbeiter



Vorträge und Exkursionen
Fachleute aus den Reihen der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht
Experten der Naturschutzbehörden 
Naturparkakademie Steiermark

Bei der Anwärter-Schulung sollen alle im BNW-Gesetz angeführten Zielsetzungen und Aufgaben erarbeitet werden.  Berg- und Naturwächter werden für ihren Dienst von der Bezirksverwaltungsbehörde angelobt und sind Organe der öffentlichen Aufsicht. Sie ..........

werben
in der Bevölkerung um Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur
schützen
den Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen
überwachen
die Einhaltung landesrechtlicher Vorschriften zum Schutze der Natur
unterstützen
die Landes- und Gemeindebehörden in den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes
sorgen
für ihre ständige fachliche Weiterbildung
 
In der Bevölkerung um Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur werben
  • Artenkenntnis durch Fachexkursionen
  • Kenntnisse über die ökologische Zusammenhänge durch Kennenlernen verschiedener Biotope mit Experten
  • Nist- und Bruthilfen für Vögel, Insekten etc., Aktionen mit der Bevölkerung, Schulen, Baupläne,....
  • Weiterführung und Intensivierung der Aktion „Schule auf dem Weg nach draußen"
  • Angebote zur Ausbildung zum Naturführer, Ameisenheger, Höhlenführer, .... (durch den LV)
  • verstärkte Zusammenarbeit mit der Fachabteilung, dem Naturschutzbund, den Naturparken und anderen Naturschutzorganisationen

Den Lebensbereich von Menschen, Tieren undPflanzen schützen

  • Schützen durch Pflegen: Gezielte Pflegemaßnahmen - Biotoppflege
  • Schädigende Eingriffe auf Boden, Wasser und Luft
  • Ausarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterial (Plakate, Folder, ....) in der Geschäftsstelle

Die Einhaltung landesrechtlicher Vorschriften zum Schutze der Natur überwachen

  • Kenntnisse über die Schutzgebiete und deren Verordnungen (Schutzzweck, Abgrenzungen, Schutzgüter, Verbote)
  • Kennenlernen der Besonderheiten der Fauna und Flora des Einsatzgebietes.  

Die Landes- und Gemeindebehörden in den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes unterstützten
Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen (Berg- und Naturwachtgesetz, Landesrechtliche Vorschriften zum Schutze der Natur)

  • Richtige Vorgangsweise bei Anzeigen
  • Zielführendes Verhalten bei Konflikten
  • Konfliktlösungsseminar als jährliches Bildungsangebot durch die Naturparkakademie 

Ständige fachliche Weiterbildung



Ein detailliertes Schulungskonzept wurde am 27. März 2009 erstellt. Nach Beschluss durch die Bildungskoordinatoren und des Landestages soll es ab 2010 umgesetzt werden: 
  

               Anwärterausbildung als 3 - Säulen Modell


1. Zuständigkeitsbereich des Ortseinsatzleiters

  • Kennenlernen des Einsatzgebietes
  • Übersicht über die Fauna und Flora (geschützte Arten)
  • Geografische Grenzen
  • Biotope
  • Schutzgebiete (Verordnung mit Schutzgüter, Gebote und Verbote)
  • Naturdenkmale
  • Begleitung bei Einsätzen
  • Freiwillige Leistungen, die die Ortseinsatzstelle üblicherweise durchführt (Aktionen)

 
2. Zuständigkeitsbereich des Schulungskoordinators (Bezirksleiters)

  • Organisation der Bezirksleitung (Zuständigkeit)
  • Zuständigkeit in der Bezirkshauptmannschaft und Baubezirksleitung
  • Kontakt mit dem Naturschutzreferenten und Bezirksnaturschutzbeauftragten
  • Verhalten bei Anzeigen und Beanstandungen
  • Besondere Schwerpunkte in der Tätigkeit im Bezirk: besondere Schutzgüter, Aktionen, ....
  • Vorbereitung auf die Befragung

 
3. Zuständigkeitsbereich der Landesleitung

2-tägiges Seminar in zwei Regionen gemeinsam mit der Naturparkakademie 

  • Die Steiermärkische Berg- und Naturwacht
  • Berg- und Naturwachtgesetz
  • Naturschutzgesetz
  • Naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen
  • EU-Richtlinien
  • Alpenkonvention
  • Betreuung und Überwachung von Schutzgebieten Arten- und Biotopschutz (Artenschutzverordnung)
  • Vertragsnaturschutz
  • Ökologie

  Unsere Partner

Umwelt und Bildung
Naturparkakademie Steiermark
LFI Steiermark

(C) 2006 by Steiermärkische Berg-und Naturwacht, Landesleitung Graz, Tel.: +43/316/38 39 90, Fax: 43/316/38 39 90 DW 4, E-Mail: office@bergundnaturwacht.at

  created with ed-it.®
Steiermark, Schutz, Tierwelt, Pflanzenwelt, Landschaftsbild, alpine Unterkünfte, Herbergen, Schutzhütten, Bergwächter, Bergwächter, Naturwächter, Luftreinhaltung, Abfallwirtschaft, Saubere Steiermark, Gewässeraufsichtsdienst, Gewässeraufsicht, Wasserrechtsgesetz, Gewässeraufsichtsorgane, Schutz, schützen, Natur, Pflege, pflegen, Landschaft, Lebensbereich, Menschen, Tiere, Pflanzen, überwachen, Überwachung, Gestaltung, Heimatpflege, bergwacht, naturwacht