Bildungskonzept
Voraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben
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Berg- und Naturwächter
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Aufsichtsbehörde
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Ausbildung, ausgerichtet auf die Erfüllung der übertragenen Aufgaben |
fachlich kompetente Mitarbeiter |
Vorträge und Exkursionen
Fachleute aus den Reihen der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht
Experten der Naturschutzbehörden
Naturparkakademie Steiermark
Bei der Anwärter-Schulung sollen alle im BNW-Gesetz angeführten Zielsetzungen und Aufgaben erarbeitet werden. Berg- und Naturwächter werden für ihren Dienst von der Bezirksverwaltungsbehörde angelobt und sind Organe der öffentlichen Aufsicht. Sie ..........
werben
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in der Bevölkerung um Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur
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schützen
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den Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen
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überwachen
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die Einhaltung landesrechtlicher Vorschriften zum Schutze der Natur
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unterstützen
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die Landes- und Gemeindebehörden in den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes
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sorgen
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für ihre ständige fachliche Weiterbildung
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In der Bevölkerung um Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur werben
- Artenkenntnis durch Fachexkursionen
- Kenntnisse über die ökologische Zusammenhänge durch Kennenlernen verschiedener Biotope mit Experten
- Nist- und Bruthilfen für Vögel, Insekten etc., Aktionen mit der Bevölkerung, Schulen, Baupläne,....
- Weiterführung und Intensivierung der Aktion „Schule auf dem Weg nach draußen"
- Angebote zur Ausbildung zum Naturführer, Ameisenheger, Höhlenführer, .... (durch den LV)
- verstärkte Zusammenarbeit mit der Fachabteilung, dem Naturschutzbund, den Naturparken und anderen Naturschutzorganisationen
Den Lebensbereich von Menschen, Tieren undPflanzen schützen
- Schützen durch Pflegen: Gezielte Pflegemaßnahmen - Biotoppflege
- Schädigende Eingriffe auf Boden, Wasser und Luft
- Ausarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterial (Plakate, Folder, ....) in der Geschäftsstelle
Die Einhaltung landesrechtlicher Vorschriften zum Schutze der Natur überwachen - Kenntnisse über die Schutzgebiete und deren Verordnungen (Schutzzweck, Abgrenzungen, Schutzgüter, Verbote)
- Kennenlernen der Besonderheiten der Fauna und Flora des Einsatzgebietes.
Die Landes- und Gemeindebehörden in den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes unterstützten
Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen (Berg- und Naturwachtgesetz, Landesrechtliche Vorschriften zum Schutze der Natur) - Richtige Vorgangsweise bei Anzeigen
- Zielführendes Verhalten bei Konflikten
- Konfliktlösungsseminar als jährliches Bildungsangebot durch die Naturparkakademie
Ständige fachliche Weiterbildung
Ein detailliertes Schulungskonzept wurde am 27. März 2009 erstellt. Nach Beschluss durch die Bildungskoordinatoren und des Landestages soll es ab 2010 umgesetzt werden:
Anwärterausbildung als 3 - Säulen Modell
1. Zuständigkeitsbereich des Ortseinsatzleiters - Kennenlernen des Einsatzgebietes
- Übersicht über die Fauna und Flora (geschützte Arten)
- Geografische Grenzen
- Biotope
- Schutzgebiete (Verordnung mit Schutzgüter, Gebote und Verbote)
- Naturdenkmale
- Begleitung bei Einsätzen
- Freiwillige Leistungen, die die Ortseinsatzstelle üblicherweise durchführt (Aktionen)
2. Zuständigkeitsbereich des Schulungskoordinators (Bezirksleiters)
- Organisation der Bezirksleitung (Zuständigkeit)
- Zuständigkeit in der Bezirkshauptmannschaft und Baubezirksleitung
- Kontakt mit dem Naturschutzreferenten und Bezirksnaturschutzbeauftragten
- Verhalten bei Anzeigen und Beanstandungen
- Besondere Schwerpunkte in der Tätigkeit im Bezirk: besondere Schutzgüter, Aktionen, ....
- Vorbereitung auf die Befragung
3. Zuständigkeitsbereich der Landesleitung
2-tägiges Seminar in zwei Regionen gemeinsam mit der Naturparkakademie - Die Steiermärkische Berg- und Naturwacht
- Berg- und Naturwachtgesetz
- Naturschutzgesetz
- Naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen
- EU-Richtlinien
- Alpenkonvention
- Betreuung und Überwachung von Schutzgebieten Arten- und Biotopschutz (Artenschutzverordnung)
- Vertragsnaturschutz
- Ökologie
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LFI Steiermark
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