schützen - pflegen - überwachen
Wissenswertes aus dem Natur- und Umweltbereich


Abfälle:
Sind nach § 2 Abs. 1 AWG 2002 bewegliche Sachen, denen sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen nicht zu beeinträchtigen
 
Abflammen:
Hitzebehandlung von bewachsenen oder unbewachsenen Böden, wobei Schadorganismen zerstört werden, ohne verbrannt zu werden
 
Ablagern:
Dauerhaftes Hinterlassen von Material oder von Gegenständen mit Entledigungsabsicht
 
Hinweis: Maßnahmen, die ausschließlich der Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse von landwirtschaftlich genutzten Flächen dienen fallen nicht unter diesen Begriff
Siehe: lagern
 
Abiotisch:
Unbelebt, ohne Lebensvorgänge
 
Almbereich:
Jene Grünflächen, die oberhalb des Dauersiedlungsraumes überwiegend durch Beweidung und Bergmahd genutzt und getrennt vom Heimgut bewirtschaftet werden
 
Alpines Ödland:
Land- und forstwirtschaftlich nicht kultiviertes Land oberhalb der aktuellen Waldgrenze
 
Alpinregion:
Gebiet oberhalb der aktuellen Waldgrenze, entspricht der Zone oberhalb des geschlossenen Baumbestandes
 
Ankündigung:
Maßnahme, die optisch und akustisch deutlich wahrnehmbar und geeignet ist, die Aufmerksamkeit von Menschen nicht nur aus unmittelbarer Nähe auf sich zu lenken
 
Ankündigung zu Werbezwecken:
Siehe. Werbeeinrichtung, Werbeträger
 
Anlage:
Alles, was durch Menschenhand zweckbestimmt erstellt (angelegt) wird
 
Anbringen einer Anlage:
Vorübergehende oder fixe Befestigung auf einem anderen Gegenstand
 
Aufstellen einer Anlage:
Keine feste Verbindung mit dem Grund und Boden, kann jederzeit und ohne besonderen Aufwand wieder entfernt werden
 
Anlage errichten:
Eine Anlage wird errichtet, wenn sie mit dem Grund und Boden in eine feste Verbindung gebracht wird oder bei ordnungsgemäßer Errichtung gebracht werden müsste oder erst durch Eingriffe in den Boden entsteht
 
Art:
Gesamtheit der Individuen, die sich auf natürliche Weise untereinander uneingeschränkt fortpflanzen und in allen typischen Merkmalen untereinander und mit ihren Nachkommen übereinstimmen

Artenschutz:
Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Förderung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen Vielfalt, möglichst unter natürlichen Selektionsbedingungen
 
Artenvielfalt:
Ausdruck für die quantitative und qualitative Artenzusammensetzung einer Lebensgemeinschaft (Biozönose)
 
Artgerecht:
Auch: Artgemäß
Den natürlichen Ansprüchen, Eigenschaften und Reaktionen einer Art entsprechend
 
Auwald:
Waldbestand entlang eines fließenden Gewässers, der durch dessen Grundwasserregimes sowie regelmäßige und unregelmäßige Überschwemmungen beeinflusst wird bzw. beeinflusst wurde
 
Bau:
Definition  gem. entsprechender Landes-Bauordnung
 
Beeinträchtigung:
Eine durch eine Maßnahme bedingte negative Veränderung eines Zustandes
Siehe auch: Verunstaltung der Landschaft
 
Begleitgehölz:
Bandartig ausgebildetes Gehölz in unmittelbaren Uferbereich von Gewässern und mit diesen in Beziehung stehend
 
Biologisches Gleichgewicht:
Siehe: ökologisches Gleichgewicht
 
Biosphäre:
Von Organismen bewohnbarer Raum der Erde und Erdhülle
 
Biosphärenpark:
Gebiete, die im Rahmen des UNESCO-Projekts „Der Mensch und die Biosphäre“ nach internationalen Kriterien anerkannt sind, umfassen großflächige Ökosysteme von hervorragender Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt
Ziele: Schutz von Ökosystemen und Landschaften, Erhaltung der biologischen und kulturellen Vielfalt und der genetischen Ressourcen; Entwicklung und Förderung von ökologisch, wirtschaftlich und soziokulturell nachhaltiger Formen der Landnutzung; Unterstützung von Forschung, Umweltbeobachtung und Bildungsaktivitäten für besseres Verstehen von Wechselwirkungen zwischen Mensch und Natur
 
Biotop(Lebensraum, Habitat):
Lebensraum einer charakteristisch zusammengesetzten Lebensgemeinschaft (Biozönose) mit einer gegenüber seiner Umgebung abgrenzbaren Beschaffenheit
 
Biotopinventar:
Darstellung der Biotopausstattung eines Gebietes, zumindest kartographische Erfassung und Lebensraumbeschreibung
 
Biotopmanagement:
Anwendung geeigneter Methoden zur Erhaltung und Entwicklung oder Wiederherstellung bestimmter, vor allem schützenswerter oder geschützter Lebensräume
 
Biotopschutz:
Auch: Lebensraumschutz
Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Lebensräume in ihrer Lebensräume in ihrer natürlichen und vom Menschen geprägten Vielfalt.
Biotopschutzprogramm:
Darlegung von räumlichen und zeitlichen Zielvorstellungen und Planungsgrundsätzen zum Biotopschutz
 
Biotopverbund:
Räumliche Verbindung von Biotopen, die den auf diese Lebensräume angewiesenen Lebensgemeinschaften Ausbreitung und genetischen Austausch ermöglicht.
 
Biozönose:
Siehe: Lebensgemeinschaft
 
Biwakieren:
Das mangels zumutbarer Alternative erforderliche Übernachten im freien Gelände allenfalls unter Verwendung von Behelfsunterkünften
 
Bodenverwundung:
Die von Menschen verursachte Verletzung der Erdoberfläche
 
Campieren:
Kurzfristiger ortsgebundener Aufenthalt im Freien unter Verwendung von transportablen Unterkünften
Hinweis:
Längerdauerndes Campieren außerhalb von Campingplätzen oder die Verwendung nicht ortsbeweglicher Unterkünfte sind als Form der Siedlungstätigkeit anzusehen.
Siehe: Biwakieren, Dauercamping, Lagern
 
Dauercamping:
Ständiges, längerdauerndes oder regelmäßiges Campieren im selben örtlichen Bereich
Siehe: Biwakieren, Dauercamping, Lagern
 
Eingriff:
Vorübergehende und dauerhafte Maßnahmen, die nicht nur unbedeutende Auswirkungen auf ein Gebiet oder Naturgebilde oder im Hinblick  auf den Schutzzweck bewirken können oder durch eine mehrfache Wiederholung oder Häufung derartiger Maßnahmen voraussichtlich bewirken
Hinweis: Ein Eingriff liegt auch dann vor, wenn die Maßnahmen selbst außerhalb des Schutzgebietes oder Objektes ihren Angriff nehmen
 
Erholung:
Erholung ist die mit dem Aufenthalt des Menschen in der Landschaft verbundene geistige und körperliche Regeneration
 
Erholungswert der Landschaft:
Bedeutung eines Gebietes für die Erholung des Menschen zum gegenwärtigen Zeitpunkt oder für die Zukunft (Erholungsressource)
 
Feuchtbiotop
Siehe: Feuchtgebiet
 
Feuchtgebiet (Feuchtbiotop)
Ein (dauernd oder vorübergehend) von Wasser geprägter Lebensraum, der durch charakteristische faunistische und/oder floristische Lebensgemeinschaften gekennzeichnet ist.
Hinweis: Obwohl ein Feuchtgebiet mehrere unterschiedliche Typen von Feuchtbiotopen enthalten kann, werden beide Begriffe in der Regel synonym verwendet.
 
Fischerei:
Siehe: Jagd und Fischerei 
 
Fischereirecht:
Das Fischereirecht umfasst entsprechend den hierfür geltenden Rechtsvorschriften das Recht, Fischen und anderen im Wasser lebenden Tieren (zB. Krebse, Muscheln) nachzustellen, sie zu fangen und anzueignen einschließlich der mit ihrer Haltung, Zucht und Hege verbundenen Maßnahmen
Hinweis: Das Fischereirecht ist ein vom Grundeigentum unabhängiges dingliches Recht
Siehe: Jagd und Fischerei, land- und forstwirtschaftliche Nutzung
 
Forststraße:
Eine für den Verkehr von Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken bestimmte nicht öffentliche Straße, dient der Bringung und dem wirtschaftlichen Verkehr innerhalb der Wälder sowie deren Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz
 
Freilebende Tiere:
Siehe: Wildlebende Tiere
 
Geländeveränderung:
Umgestaltung der Form der Erdoberfläche
Siehe: Landschaftscharakter
 
Gärtnerische Nutzung:
Tätigkeit, die der Produktion und Vermehrung von Obst, Gemüse, Zierpflanzen und Ziergehölzen, Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen sowie Pilzen dienen.
 
Gefährlicher Abfall:
Jene Abfälle gem. § 2 Abs. 4 Z3 AWG 2002, die gemäß Verordnung nach § 4 AWG 2002 als gefähr4lich festgelegt sind
 
Geschlossene Ortschaft:
Eine Ortschaft, die durch das besondere Nahverhältnis einer Vielzahl von Bauten zueinander, jedoch ohne Einbeziehung der äußeren Verbauungszeile (des Ortsrandes) oder der von außen in die Ortschaft hineinreichenden Freiräume gekennzeichnet ist
Siehe: Ortschaft
Gestaltete freie Flächen (Parks) innerhalb eines stark verbauten Gebietes werden zur geschlossenen Ortschaft gezählt.
 
Geschützter Landschaftsteil:
Ein durch Verwaltungsakt geschützter kleinräumiger Ausschnitt der Landschaft mit einem für dieses Gebiet festgelegten Naturschutzziel (Schutzzweck)
 
Gewässer:
Ein von ständig vorhandenem oder periodisch auftretendem Wasser geprägter Lebensraum, der die Gesamtheit von Wasserwelle, Wasserkörper, Wasserbett, Sediment und Ufer, einschließlich der dort vorkommenden Tiere und Pflanzen umfasst.
Hinweis: Stehende Gewässer umfassen Tümpel, Weiher, Teiche und Seen, fließende Gewässer umfassen Quellen, Bäche und Flüsse
 
Habitat:
Ort, an dem Organismen einer Art regelmäßig anzutreffen sind
 
Hemerobie:
Abstufung der Abhängigkeit von Ökosystemen oder Lebensräumen nach dem Grad (der Intensität) des menschlichen Kultureinflusses
Hinweis: Folgende Abstufungen werden unterschieden: ahemerob, ogliohemerob, mesohemerob, euhemerob, polyhemerob, metahemerob.
Siehe: Natürlichkeitsgrad
 
 
Höhle:
Ein durch Naturvorgänge gebildeter, nachträglich mit festem, flüssigem oder gasförmigen Inhalt gefüllter unterirdischer größerer Hohlraum, der ganz oder überwiegend von anstehendem Gestein umschlossen ist.
 
 
Jagd und Fischerei:
Sammelbegriffe für alle mit der Ausübung des Jagd- und Fischereirechts verbundenen Tätigkeiten
Hinweis: Jagd und Fischerei werden der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet, stellen jedoch selbst keine land- und forstwirtschaftliche Nutzung dar. Siehe: Fischereirecht, Jagdrecht, land- und forstwirtschaftliche Nutzung
 
 
Kultivierung:
Gesamtheit aller Maßnahmen, die das Ziel haben, bisher nicht oder nur sehr extensiv genutzte Grundflächen für eine Kulturart zu erschließen
 
Kulturart:
Auch: Kulturgattung
Bestimmte Form der Pflanzenproduktion, man unterscheidet folgende Kulturarten: Gartenland (mit den Unterarten Obst-, Gemüse-, Weingarten, Baumschulen) Ackerland, Wiese, Weide, Alm, Wald.
 
Kulturgattung:
Siehe: Kulturart
 
Kulturlandschaft:
Überwiegend vom Menschen gestaltete Landschaft; nach der Intensität des menschlichen Einflusses sind zu unterscheiden:

  • naturnahe Kulturlandschaften enthalten einen hohen Anteil natürlicher Lebensräume und Lebensgemeinschaften
  • naturferne Kulturlandschaften sind durch intensive Nutzung oder starke menschliche Eingriffe fast völlig ausgeräumte Landschaften mit nur geringen Anteil an natürlichen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften
  • Siehe: Landschaft, Naturlandschaft, Hemerobie, Natürlichkeitsgrad

 
Lagern:

  • Gelände, mit oder ohne Verwendung von der Bequemlichkeit dienenden Hilfsmitteln, jedoch ohne Verwendung von der Bequemlichkeit dienenden Hilfsmitteln, jedoch ohne Verwendung von Behelfsunterkünften
  • Lagern von Gütern ist das vorübergehende Abstellen oder Stapeln von Gütern an einem Ort zum Zwecke ihrer geordneten oder gesicherten Aufbewahrung

 
Landschaft: Durch Raumeinheiten abgrenzbarer Ausschnitt der Erdoberfläche mit allen seinen Bestandteilen, Erscheinungsformen und gestaltenden Eingriffen durch den Menschen.
Siehe: Naturlandschaften, Kulturlandschaften
 
Landschaftsbild:
Mental verarbeitete Summe aller sinnlichen Empfindungen der realen Landschaftsgestalt von jedem möglichen Blickpunkt zu Land, zu Wasser und aus der Luft
Hinweis: Das Landschaftsbild wird vorwiegend bestimmt von der Ausstattung der Landschaft mit naturnahen Landschaftselementen, ihrem Abwechslungsreichtum und ihrer Eigenart.
 
Landschaftscharakter:
Wesentliche Struktur- und Gestaltungselemente der Landschaft im Hinblick auf ihre Bedeutung als Gestaltungsfaktoren der Raumbildung, des Landschaftsbildes, des Naturhaushaltes sowie der nachhaltigen Raumnutzung.
 
Landschaftshaushalt:
Siehe: Naturhaushalt
 
Landschaftspflege:
Umfasst alle im Interesse des Naturschutzes gelegenen Maßnahmen zur Erhaltung oder Gestaltung der Landschaft
Hinweis: Es handelt sich dabei um eine planerische Tätigkeit einschließlich der im Rahmen des Privatrechtes für die Umsetzung dieser Planung erforderlichen Maßnahmen.
 
Landschaftsschutz:
Alle Maßnahmen zum Schutze und zur Entwicklung (Pflege) der Landschaft
 
Landschaftsschutzgebiet:
Weitgehend naturnahes Gebiet mit besonderem Charakter, einem hohen ästhetischen Wert oder Erholungswert der Landschaft, das derart geschützt ist, dass in einem behördlichen Verfahren die Durchführung von Maßnahmen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Landschaft bewirken, verhindert werden kann.
Hinweis: Landschaftsschutzgebiete können auch durch die Art der überwiegend naturnahen land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung besonders geprägt sein (z.B. Blockfluren, Almen, Lärchenwiesen)
Siehe: Landschaft, Natürlichkeitsgrad
 
Land- und forstwirtschaftliche Nutzung: 
Umfasst jede planvolle, auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete nachhaltige Tätigkeit zur Hervorbringung und Gewinnung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (Aufzucht von Nutztieren, Gewinnung von Nutzpflanzen und die Holznutzung) mit Hilfe der Naturkräfte, auf Grundstücken, die eigene Betriebseinheiten zugeordnet sind.
Siehe: Ordnungsgemäße-, übliche-, zeitgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung.
 
Lebensgemeinschaft:
Auch: Biozönose
Die Gemeinschaft der in einem Biotop regelmäßig vorkommenden Lebewesen verschiedener Arten, die untereinander und mit ihrer abiotischen (unbelebten) Umwelt in Wechselbeziehung stehen
 
Lebensraum:
Siehe: Biotop
 
Lebensraumschutz:
Siehe: Biotopschutz
 
Moor:
Ein in seiner Entstehung durch Niederschlags- oder Bodenwasser maßgeblich geprägter Lebensraum mit an der Bodenoberfläche liegenden Lagerstätten von Torfen in natürlicher Schichtung, die mit einer typischen Vegetation bedeckt sind.
 
Nachhaltigkeit:

  • eines Eingriffes ist dann gegeben, wenn die Natur nicht in der Lage ist, die Auswirkungen des Eingriffs innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens zu beheben
  • einer Bewirtschaftung bzw. Nutzung bedeutet, dass die Naturgüter als Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben.

 
Naherholungsgebiet:
Ist ein Gebiet, das vorwiegend der kurzzeitigen Erholung (Entspannung) dient, muss aus dem Siedlungsgebiet leicht erreichbar sein und angemessenen Erholungswert aufweisen
 
 
 
Nationalpark:
Für gegenwärtige und künftige Generationen erhaltenswertes großes Gebiet, welches im überwiegenden Teil von Menschen in seiner völligen oder weitgehenden Ursprünglichkeit nicht oder nicht nachhaltig beeinträchtigt wurde, Ökosysteme von besondere naturräumlicher, wissenschaftlicher, umweltpädagogischer und landschaftsästhetischer Bedeutung beinhaltet, den rechtlichen Schutz besonders eindrucksvoller und formenreicher, für Österreich und Europa charakteristischer und historisch bedeutsamer Natur- und Landschaftselemente umfasst, eine dem Schutzzweck widersprechende  intensive Inanspruchnahme der natürlichen Ressourcen verhindert wird, sowie in welchem dem Menschen für Forschung, Bildung, Erbauung, Kulturvermittlung und naturverträgliche Erholung Zutritt gewährt werden kann, soweit dies der Schutzzweck erlaubt.
 
Natur:
Gesamtheit der belebten und unbelebten Erscheinungen
Hinweis: Dem Begriff „Natur“ im eingeschränktem Sinn kann der der „Kultur“, das ist die vom Menschen veränderte (gestaltete) Natur, gegenübergestellt werden
Siehe: Hemerobie, Natürlichkeitsgrad
 
Naturdenkmal:
Durch Verwaltungsakt geschütztes Naturgebilde, das wegen seiner wissenschaftlichen, historischen oder kulturellen Bedeutung oder wegen seiner Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder seines besonderen Gepräges für das Landschaftsbild im öffentlichen Interesse erhalten werden soll
 
Naturhaushalt:
Beziehungs- und Wirkungsgefüge zwischen den unbelebten (Licht, Luft, Klima, Gestein, Boden ,Wasser) und belebten Faktoren.
 
Naturlandschaft:
Weitgehend ursprüngliche Landschaft, vom Menschen kaum beeinflusst
Siehe: Landschaft, Kulturlandschaft, Hemerobie, Natürlichkeitsgrad
 
Natürlichkeitsgrad:
Gibt an, wie weit aufgrund des menschlichen Einflusses der aktuelle Zustand von Ökosystemen oder Lebensräumen vom möglichen (natürlichen) Zustand entfernt ist.
Hinweis: Dabei kann unterschieden werden zwischen natürlich, naturnah und naturfern.
Siehe: Hemerobie, Landschaft
 
Naturpark:
Allgemein zugänglicher Landschaftsraum, der für die Erholung oder für Wissensvermittlung über die Natur besonders geeignet ist, dessen Erholungs- und Bildungswert durch entsprechende Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen um der Menschen willen gesteigert und der durch einen Verwaltungsakt geschützt worden ist sowie die Bezeichnung „Naturpark“ erhalten hat.
 
Naturraum:
Physisch-geographische Raumeinheit mit typischen Landschaften, Biotopen und Ökosystemen.
 
Naturschutz:
Umfasst alle Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Natur (Landschaft)
 
Naturschutzgebiet:
Besonders ökologisch wertvolles, weitgehend natürliches oder naturnahes Gebiet, das durch einen Rechtsakt derart geschützt ist, dass alle mit dem Schutzzweck dieses Gebietes unvereinbaren Eingriffe verhindert werden können.
 
Naturwaldreservat:
Ein geschütztes Gebiet, mit einem weitgehend den jeweiligen natürlichen Waldgesellschaften entsprechenden Bewuchs, das vor vermeidbaren anthropogenen Einwirkungen bewahrt und der natürlichen Sukzession überlassen werden soll. ´

Ödland:
Grundfläche oberhalb der Baumgrenze
 
Ökologie
Wissenschaft von den Wechselbeziehungen, die die Verbreitung und Häufigkeit von Organismen bestimmen.
 
Ökologisches Gleichgewicht:
Ein innerhalb einer bestimmten Zeitspanne konstanter Zustand des Ausgleiches zwischen den verschiedenen Lebensvorgängen in einem biologischen System. Es handelt sich dabei um Wechselbeziehungen zwischen Systembestandteilen sowie um Energie-, Stoff- und Informationsflüsse.
 
Ökosystem: Offenes Gefüge von Wechselwirkungen zwischen Lebewesen untereinander und mit ihrer unbelebten Umwelt mit einer begrenzten Fähigkeit der Selbstregulierung.
Hinweis: Das Ökosystem reagiert als Ganzheit anders als seine voneinander isolierten Bestandteile reagieren würden.
 
Ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung:
Ordnungsgemäß ist eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung dann, wenn sie rechtmäßig erfolgt, auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist und jeweils zeitgemäßen Anschauungen der Betriebswirtschaft und Biologie entspricht
Siehe: Land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Nachhaltigkeit
 
Ortsbild:
Bauliche Ansicht eines Ortes oder Ortsteiles unter Einschluss der bildhaften Wirkung, die von Grünanlagen, Parkanlagen, Gewässern, Schlossbergen u. dgl. ausgeht
 
Ortschaft:
Eine größere Ansammlung von Bauten, die sich aufgrund ihres räumlichen Zusammenhanges von der Umgebung deutlich abheben
Siehe: geschlossene Ortschaft
 
Ortsüblich:
Die für eine bestehende Raumeinheit charakteristischen, langfristig herausgebildeten Formen, Gebräuche und Verhaltensweisen, die überwiegend praktiziert bzw. angewendet werden und die im materiellen, formalen und inhaltlichen Kontext zu der vorgegebenen Landschaft stehen
 
Rekultivierung:
Maßnahmen in anthropogen (durch menschliche Aktivitäten) veränderten Landschaftsteilen mit dem Ziel, eine nachfolgende Nutzung zu erreichen
 
Renaturierung:
Maßnahmen in anthropogen (durch menschliche Aktivitäten) veränderten Landschaftsteilen zur Erreichung eines naturnäheren Zustandes
 
Ruhegebiet:
Ein naturnahes, für die Erholung der Bevölkerung besonders geeignetes Gebiet, in dem durch Verwaltungsakt den Interessen des Naturschutzes zuwiderlaufende Nutzungen eingeschränkt oder verboten wurden.
 
Ruhezonen:
Siehe: Ruhegebiet
 
Straße mit öffentlichem Verkehr:
Straße, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden kann. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine S.m.ö.V. handelt, wenn eine Straße weder abgeschrankt noch als Privatstraße gekennzeichnet ist und auch keine auf die Beschränkung des öffentlichen Verkehrs hinweisende Tafeln aufgestellt sind
 
Schwenden:
Periodisches Entfernen unerwünschten Bewuchses auf Weideflächen zum Zwecke der Aufrecherhaltung des Weidebetriebes 
 
See:
In einer Vertiefung eines geologischen Körpers befindlicher, allseitig geschlossener Wasserkörper im Binnenland, der meist eine lichtlose Tiefenregion aufweist.
 
Sumpf:
Ständig von Wasser durchtränktes, zweiteilig oder während des ganzen Jahres unter Wasser stehendes Gelände, dessen Boden keinen Torfhorizont aufweist und das mit einer hiefür typischen Pflanzengesellschaft bewachsen ist, in der die abgestorbenen Pflanzenteile verwesen und verfaulen.

Teich:
Künstlich angelegtes Wasserbecken, meist mit regulierbarem Zu- und Ablauf
 
Torf:
Ablagerung von Moosen oder anderen Pflanzen, die sich bei weitgehendem Sauerstoffabschluss in allmählicher Inkohlung (Prozess der allmählichen Kohlenbildung) befinden
 
Trockenbiotop:
Von Wassermangel geprägter Lebensraum, in dem von Wärme und Trockenheit abhängige Pflanzen- und Tiergesellschaften vorkommen

Trockenstandort:
Siehe: Trockenbiotop
 
Tümpel:
Natürlich stehendes, flaches Kleinstgewässer mit stark schwankenden Wasserbeständen, das zeitweise austrocknen kann.
 
Übliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung:
Unter üblicher land- und forstwirtschaftlicher Nutzung versteht man eine in einer bestimmten Gegend von der überwiegenden Mehrheit der Betriebe praktizierte Nutzung, die sich lokal bewährt hat
Siehe: Land- und forstwirtschaftliche Nutzung
 
Ufer:

  • im engeren Sinn ist die Kontaktlinie zwischen dem Wasserspiegel eines Oberflächengewässers und dem angrenzenden Land
  • im weiteren Sinn (Uferbereich) ist jener sowohl land- als auch gewässerseitige Bereich entland von Oberflächengewässern, dessen ökologisches Gefüge unmittelbar oder mittelbar von den Wechselbeziehungen zwischen Gewässer und Umland abhängig ist

Umwelt:
Umgebung von Organismen und ihren Gemeinschaften mit der Gesamtheit der auf sie einwirkenden Einflüsse
 
Umweltschutz:
Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung einer Umwelt, die der Mensch zur Sicherung seiner Lebensgrundlagen sowie für seine Gesundheit benötigt
 
Verunstaltung der Landschaft:
Durch eine Maßnahme bedingt gravierende Beeinträchtigung der Landschaftsästhetik
Siehe: Beeinträchtigung
 
Weiher:
Natürliches, stehendes Gewässer mit geringer Tiefe, welches keine lichtlose Tiefenregion aufweist 
  
Werbeeinrichtung (Ankündigung zu Reklamezwecken):
Ankündigung, deren Ziel es ist, zur Erreichung eines Vorteiles das Interesse von Menschen auf Waren, Veranstaltungen, Leistungen, Einrichtungen oder Ideen zu lenken
 
Werbeträger:
Anlage, die für die Anbringung wechselnder Ankündigungen bestimmt ist
 
Wildlebende Tiere:
Auch: Freilebende Tiere
Sind solche, die in der Natur unabhängig menschlichen Zutuns existieren und sich vermehren können
 
Wildwachsende Pflanzen:
Kommen in der Natur ohne direkte menschliche Beeinflussung vor
 
Wohlfahrtswirkung der Natur:
Alle für den Menschen positiven Einflüsse der Natur
 
Zeitgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung:
Zeitgemäß ist land- und forstwirtschaftliche Nutzung dann, wenn sie dem letzten Stand der Technik und Wissenschaft entspricht
Siehe: Land- und forstwirtschaftliche Nutzung
 
Zersiedelung:
Zersiedelung ist die ohne ortsplanerisches Konzept vorgenommene Bebauung außerhalb von räumlich abgegrenzten Siedlungszonen in Form des Ausuferns bestehender Verbauungen oder der Begründung oder des ungeregelten Wachstums sporadischer Siedlungsansätze, sofern jene nicht aus funktionellen Gründen erforderlich ist
 
 

(C) 2006 by Steiermärkische Berg-und Naturwacht, Landesleitung Graz, Tel.: +43/316/38 39 90, Fax: 43/316/38 39 90 DW 4, E-Mail: office@bergundnaturwacht.at

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