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Abfälle:
Sind nach § 2 Abs. 1 AWG 2002 bewegliche Sachen, denen sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen nicht zu beeinträchtigen
Abflammen:
Hitzebehandlung von bewachsenen oder unbewachsenen Böden, wobei Schadorganismen zerstört werden, ohne verbrannt zu werden
Ablagern:
Dauerhaftes Hinterlassen von Material oder von Gegenständen mit Entledigungsabsicht
Hinweis: Maßnahmen, die ausschließlich der Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse von landwirtschaftlich genutzten Flächen dienen fallen nicht unter diesen Begriff
Siehe: lagern
Abiotisch:
Unbelebt, ohne Lebensvorgänge
Almbereich:
Jene Grünflächen, die oberhalb des Dauersiedlungsraumes überwiegend durch Beweidung und Bergmahd genutzt und getrennt vom Heimgut bewirtschaftet werden
Alpines Ödland:
Land- und forstwirtschaftlich nicht kultiviertes Land oberhalb der aktuellen Waldgrenze
Alpinregion:
Gebiet oberhalb der aktuellen Waldgrenze, entspricht der Zone oberhalb des geschlossenen Baumbestandes
Ankündigung:
Maßnahme, die optisch und akustisch deutlich wahrnehmbar und geeignet ist, die Aufmerksamkeit von Menschen nicht nur aus unmittelbarer Nähe auf sich zu lenken
Ankündigung zu Werbezwecken:
Siehe: Werbeeinrichtung, Werbeträger
Anlage:
Alles, was durch Menschenhand zweckbestimmt erstellt (angelegt) wird
Anbringen einer Anlage:
Vorübergehende oder fixe Befestigung auf einem anderen Gegenstand
Aufstellen einer Anlage:
Keine feste Verbindung mit dem Grund und Boden, kann jederzeit und ohne besonderen Aufwand wieder entfernt werden
Anlage errichten:
Eine Anlage wird errichtet, wenn sie mit dem Grund und Boden in eine feste Verbindung gebracht wird oder bei ordnungsgemäßer Errichtung gebracht werden müsste oder erst durch Eingriffe in den Boden entsteht
Art:
Gesamtheit der Individuen, die sich auf natürliche Weise untereinander uneingeschränkt fortpflanzen und in allen typischen Merkmalen untereinander und mit ihren Nachkommen übereinstimmen
Artenschutz:
Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Förderung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen Vielfalt, möglichst unter natürlichen Selektionsbedingungen
Artenvielfalt:
Ausdruck für die quantitative und qualitative Artenzusammensetzung einer Lebensgemeinschaft (Biozönose)
Artgerecht:
Auch: Artgemäß
Den natürlichen Ansprüchen, Eigenschaften und Reaktionen einer Art entsprechend
Auwald:
Waldbestand entlang eines fließenden Gewässers, der durch dessen Grundwasserregimes sowie regelmäßige und unregelmäßige Überschwemmungen beeinflusst wird bzw. beeinflusst wurde
Bau:
Definition gem. entsprechender Landes-Bauordnung
Beeinträchtigung:
Eine durch eine Maßnahme bedingte negative Veränderung eines Zustandes
Siehe auch: Verunstaltung der Landschaft
Begleitgehölz:
Bandartig ausgebildetes Gehölz in unmittelbaren Uferbereich von Gewässern und mit diesen in Beziehung stehend
Biologisches Gleichgewicht:
Siehe: ökologisches Gleichgewicht
Biosphäre:
Von Organismen bewohnbarer Raum der Erde und Erdhülle
Biosphärenpark:
Gebiete, die im Rahmen des UNESCO-Projekts „Der Mensch und die Biosphäre“ nach internationalen Kriterien anerkannt sind, umfassen großflächige Ökosysteme von hervorragender Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt
Ziele: Schutz von Ökosystemen und Landschaften, Erhaltung der biologischen und kulturellen Vielfalt und der genetischen Ressourcen; Entwicklung und Förderung von ökologisch, wirtschaftlich und soziokulturell nachhaltiger Formen der Landnutzung; Unterstützung von Forschung, Umweltbeobachtung und Bildungsaktivitäten für besseres Verstehen von Wechselwirkungen zwischen Mensch und Natur
Biotop(Lebensraum, Habitat):
Lebensraum einer charakteristisch zusammengesetzten Lebensgemeinschaft (Biozönose) mit einer gegenüber seiner Umgebung abgrenzbaren Beschaffenheit
Biotopinventar:
Darstellung der Biotopausstattung eines Gebietes, zumindest kartographische Erfassung und Lebensraumbeschreibung
Biotopmanagement:
Anwendung geeigneter Methoden zur Erhaltung und Entwicklung oder Wiederherstellung bestimmter, vor allem schützenswerter oder geschützter Lebensräume
Biotopschutz:
Auch: Lebensraumschutz
Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Lebensräume in ihrer Lebensräume in ihrer natürlichen und vom Menschen geprägten Vielfalt.
Biotopschutzprogramm:
Darlegung von räumlichen und zeitlichen Zielvorstellungen und Planungsgrundsätzen zum Biotopschutz
Biotopverbund:
Räumliche Verbindung von Biotopen, die den auf diese Lebensräume angewiesenen Lebensgemeinschaften Ausbreitung und genetischen Austausch ermöglicht.
Biozönose:
Siehe: Lebensgemeinschaft
Biwakieren:
Das mangels zumutbarer Alternative erforderliche Übernachten im freien Gelände allenfalls unter Verwendung von Behelfsunterkünften
Bodenverwundung:
Die von Menschen verursachte Verletzung der Erdoberfläche
Campieren:
Kurzfristiger ortsgebundener Aufenthalt im Freien unter Verwendung von transportablen Unterkünften
Hinweis:
Längerdauerndes Campieren außerhalb von Campingplätzen oder die Verwendung nicht ortsbeweglicher Unterkünfte sind als Form der Siedlungstätigkeit anzusehen.
Siehe: Biwakieren, Dauercamping, Lagern
Dauercamping:
Ständiges, längerdauerndes oder regelmäßiges Campieren im selben örtlichen Bereich
Siehe: Biwakieren, Dauercamping, Lagern
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