Unsere Organe
Als juristische Person muss sich die Berg- und Naturwacht natürlicher Personen bedienen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Diese „Organe“ der juristischen Person Steierm. Berg- und Naturwacht (Landestag, Bezirkstag, Landesvorstand, Landesleiter, Bezirksleiter, Ortseinsatzleiter, Rechnungsprüfer) können nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf Grund von Beschlüssen tätig werden. In ihrem Organhandeln (z. B. Kauf von Dienstkleidung) sind sie nicht der zuständigen Verwaltungsbehörde weisungsgebunden, alle Tätigkeiten unterliegen aber der Aufsicht der Behörde.
|