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Dem Landestag gehören die Mitglieder des Landesvorstandes, die Bezirksleiter sowie deren Stellvertreter an. Der Landestag umfasst derzeit 48 Mitglieder und wird vom Landesleiter (Vorsitzender) oder von der Aufsichtsbehörde nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, einberufen.
Zu den Aufgaben des Landestages gehören Beratungen und Beschlüsse über - Satzungen
- Wahl des Landesleiters
- Wahl der übrigen Mitglieder des Landesvorstandes
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Tätigkeitsbericht
- Rechnungsabschluss
- Beiträge und Umlagen
- Arbeitsprogramm mit dem Voranschlag
- u.a.
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