schützen - pflegen - überwachen
Allgemeine Infos

Die Steiermärkische Berg- und Naturwacht ist ein Körperschaft öffentlichen Rechts. Zur Unterstützung der Behörden bei der Vollziehung landesrechtlicher Vorschriften zum Schutze der Natur wurde sie im Jahre 1977 eingerichtet.

Landesrechtliche Vorschriften zum Schutze der Natur

Naturschutzgesetz 1976 i.d.g.F.
Artenschutzverordnung
Naturhöhlengesetz
Geländefahrzeuggesetz
Gesetz über die Wegfreiheit im Berglande

Mit großem Engagement betreuen die Gewässeraufsichtsorgane die Gewässer unseres Landes. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf Veränderungen der Wasserqualität, Begehung der Uferbereiche, Überwachung der Gülleausbringung, u.v.m.

Neben den gesetzlich übertragenen Aufgaben übernimmt die Steiermärkische Berg- und Naturwacht noch weitere freiwillige Leistungen im Sinne des Natur- und Umweltschutzes.

Im Zuge unserer Aktion "Saubere Steiermark" spüren wir Umweltsünden im Bereiche der Abfallwirtschaft auf und helfen bei der ordnungsgemäßen Entsorgung von Autowracks. Landschaftsreinigungen mit Schulen und Vereinen tragen ebenfalls  zur Bewusstseinsbildung und fördern den Naturschutzgedanken. 
 

Die Überwachung betreffend die Luftreinhaltung ist nur ein weiteres Beispiel für unseren Einsatz um unsere saubere und lebenswerte Steiermark.

Rechtliche Bestimmungen zur Reinhaltung der Luft finden Sie hier.

(C) 2006 by Steiermärkische Berg-und Naturwacht, Landesleitung Graz, Tel.: +43/316/38 39 90, Fax: 43/316/38 39 90 DW 4, E-Mail: office@bergundnaturwacht.at

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