 LGBl. Nr. 65/1976 vom 30.6.1976 |
Die Steiermärkische Berg- und Naturwacht hat die Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädigenden Eingriffen zu schützen.
Schön und reich ist unser Land an kleinen und großen Kostbarkeiten der Natur. Um diese für die Nachwelt zu sichern und zu bewahren, leistet die Steiermärkische Berg- und Naturwacht einen nachhaltigen Beitrag.
werben in der Bevölkerung um Verständnis für die Notwendigkeit des
Naturschutzes
schützen die Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen
überwachen die Einhaltung landesrechtlicher Vorschriften zum Schutze der Natur und
unterstützen die Landes- und Gemeindebehörden in diesen Belangen
ausbilden geeignete Personen mit den Rechtsvorschriften vertraut machen und
für ihre Fortbildung sorgen
Dazu erbringen unsere Mitglieder eine Vielzahl schon zum Selbstverständis unserer Körperschaft gehörende Leistungen im Umweltbereich, wie z.B. die Aktion "Saubere Steiermark", Heimatpflege, Amphibienschutz, Pflege und Betreuung von Biotopen u.v.m.
Als beeidete Gewässeraufsichtsorgane sichern ca. 200 Berg- und Naturwächter die hohe Qualität unseres Trinkwassers.
Übertragener Wirkungskreis
Steiermärkisches Naturschutzgesetz
Naturhöhlengesetz
Geländefahrzeuggesetz
Gesetz über die Wegfreiheit im Berglande
Gewässeraufsicht
Zustand der Ufer und des Bettes eines Gewässers
Wasserbeschaffenheit
Missstände, die das Grundwasser gefährden können
Freiwillige Leistungen
Biotoppflege und -erhaltung
Luftreinhaltung
Heimat- und Kulturpflege
Nistkästen
Amphibienschutz
Aktion "Saubere Steiermark"
Natur- und Umweltschutz
durch
Aufklären - Pflegen - Überwachen

.
|