|
Die Überwachung der landesrechtlichen Vorschriften (Steierm. Naturschutzgesetz) beinhaltet insbesondere den Schutz und die Pflege von: -
Naturschutzgebieten, wegen ihrer weitgehenden Ursprünglichkeit, der besonderen Vielfalt ihrer Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere aus naturwissenschaftlichen Gründen (Mehr...)
- Geschützten Landschaftsteilen, wegen ihrer kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung (Erhaltungswürdigkeit) (Mehr...)
|