www.bergundnaturwacht.atSteiermärkische Berg- und Naturwacht - Baumgrenze, Touristenverkehr, Wildschutzgebiete, Übergänge, Privatweg, Naturschutzgebiet, Tierseuchensprerrgebiete, Bergwacht, Naturwacht, Steiermark, Érschließungswege, Natursehenswürdigkeiten, Fremdenverkehr, Forstwirtschaft, Wegbenutzer


Natur- und Umweltschutz durch Aufklären - Pflegen - Überwachen
 
 
 
 
 
 
Wegfreiheit im Berglande

 
 

 
 

Ödland (keine deutlich erkennbare menschliche Nutzung) oberhalb der Baumgrenze ist für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden.


Ausnahmen

  • Wildschutzgebiete
  • militärische Schutzgebiete
  • Einschränkungen durch ev. Naturschutzgebietsverordnung
  • Tierseuchensperrgebiete


Bestehende öffentliche Wege im Berglande dürfen für diesen Verkehr nicht geschlossen werden:

  • Wege zur Verbindung von Talorten mit Höhen
  • Übergänge
  • Pass- und Verbindungswege zur Erschließung von Natursehenswürdigkeiten (Wasserfälle, Grotten,......)

Dem Touristen- und Fremdenverkehr eröffnete Privatwege dürfen aus jagdlichen oder forstwirtschaftlichen Gründen nur aus Gründen der persönlichen Sicherheit der Wegbenützer gesperrt werden (von der Sperre sind Gemeinde und die alpinen Vereine zu informieren). Für Privatwege darf für die Benützung eine angemessene Entschädigung verlangt werden.

(C) 2011 by Steiermärkische Berg- und Naturwacht, Landesleitung Graz, Tel.: +43/316/38 39 90, Fax: 43/316/38 39 90 DW 4, E-Mail: office@bergundnaturwacht.at

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