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Mit rund 4.500 registrierten Höhlen ist die Steiermark das höhlenreichste Bundesland. Eine Welt im Dunkeln, geheimnisvoll und bedrohlich, die immer wieder Menschen in ihren Bann zieht.
Naturhöhlen können wegen ihrer - Eigenart
- ihres besonderen Gepräges
- ihrer naturwissenschaftlichen Bedeutung
durch Bescheid geschützt werden.
Geschützte Höhlen werden im Höhlenbuch angeführt. Bewilligungen für Befahrungen werden von der Behörde sehr umsichtig - auch in Hinblick auf den Winterschlaf der Fledermäuse - erteilt.
Für folgende Maßnahmen wird eine Bewilligung der Behörde benötigt: - Veränderung
- Zerstörung
- Abbrechen von Tropfsteinen
- Graben nach Gegenständen
- fixe Anbringen von Erschließungseinrichtungen
- Absperrungen
- Befahrungen
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