schützen - pflegen - überwachen
Allgemeines

Das Arbeitsprogramm soll Grundlage eines einheitlichen und erfolgreichen Wirkens im sinne der Zielsetungen und Aufgaben sein.

Das Arbeitsprogramm gilt jeweils ein Jahr und hat Richtlinien zu enthalten über:

  • innere Angelegenheiten
  • die Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Einrichtungen
  • die Schulung und Weiterbildung
  • die Maßnahmen zur Erfüllung unserer gesetzlich übertragenen Aufgaben
  • Sonderaktionen
  • freiwillige Leistungen

Bezirksleiter haben in Übereinstimmung mit dem Arbeitsprogramm des Landesvorstandes - Landestages ein Arbeitsprogramm zu erstellen (dieses muss dem Bezirkstag zur Genehmigung vorgelegt werden).

Ebenso haben Ortseinsatzleiter in Übereinstimmung mit dem Arbeitsprogamm des Bezirkes gemeinsam mit den Berg- und Naturwächtern ein Arbeitsprogramm zu erstellen.

Download:
ARbeitsprogramm 2010

(C) 2006 by Steiermärkische Berg-und Naturwacht, Landesleitung Graz, Tel.: +43/316/38 39 90, Fax: 43/316/38 39 90 DW 4, E-Mail: office@bergundnaturwacht.at

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