www.bergundnaturwacht.atSteiermärkische Berg- und Naturwacht - Körperschaft, Naturschutz, Organe der öffentlichen Aufsicht, hoheitliche Aufgaben, Steiermärkische, Bergwacht, Naturwacht


Natur- und Umweltschutz durch Aufklären - Pflegen - Überwachen
Unsere Körperschaft

 
 

 
 
Die Steiermärkische Berg- und Naturwacht wurde 1977 als Körperschaft öffentlichen Rechtes eingerichtet, um die Gemeinde- und Landesbehörden bei der Überwachung der landesrechtlichen Vorschriften zum Schutze der Natur zu unterstützen.

Zielsetzungen und Aufgaben wurden im Berg- und Naturwachtgesetz vom 7. Juni 1977 konkret formuliert und bilden auch heute noch den übertragenen Wirkungskreis. Neben diesen verpflichtenden Aufgaben werden - vor allem im Umweltschutz - sehr viele freiwillige Leistungen erbracht.

Einer Körperschaft werden im Gegensatz zu einem Verein hoheitliche Aufgaben übertragen. Das sind Bereiche, die zum Wohl der Bevölkerung gesichert und gewahrt werden müssen. Darunter fallen z.B. das Gesundheitswesen, Bildung, Forschung, Sicherheit und eben auch der Naturschutz.

Dieser Status schließt neben Pflichten auch besondere Rechte ein. So genießt jeder unserer rund 2300 Berg- und Naturwächter im Rahmen seines ehrenamtlichen Dienstes als so genanntes "Organ der öffentlichen Aufsicht" den besonderen Schutz eines Beamten.


(C) 2011 by Steiermärkische Berg- und Naturwacht, Landesleitung Graz, Tel.: +43/316/38 39 90, Fax: 43/316/38 39 90 DW 4, E-Mail: office@bergundnaturwacht.at

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