 Schützenswerte Steiermark,
Foto: Helmut Brandtner
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 Schachblume
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Die Steiermärkische Berg- und Naturwacht wurde als Körperschaft öffentlichen Rechtes eingerichtet, um die Gemeinde- und Landesbehörden bei der ÜBerwachung der landesrechtlichen Vorschriften zum Schutze der Natur zu unterstützen.
Die "Steirische Bergwacht" gibt es schon seit 1953, und hat somit in die 1977 geschaffene Körperschaft öffentlichen Rechts viel Erfahrung, Wissen und Begeisterung zum Naturschutz eingebracht.
Zielsetzungen und Aufgaben wurden im Berg- und Naturwachtgesetz vom 7. Juni 1977 konkret formuliert und bilden den übertragenen Wirkungskreis.
Neben diesen verpflichtenden Aufgaben werden - vor allem im Umweltschutz - freiwillige Leistungen erbracht.
Unsere 2.250 Berg- und Naturwächter sind "Organe der öffentlichen Aufsicht" und genießen im Einsatz besonderen Schutz.
versehen ehrenamtlich den Dienst an unserer Natur.
Einer Körperschaft werden - im Gegensatz zu einem Verein - hoheitliche Aufgaben übertragen. Das sind Bereiche, die zum Wohl der Bevölkerung gesichert und gewahrt werden müssen. Darunter fallen z.B. das Gesundheitswesen, Bildung, Forschung, Sicherheit und eben auch der Naturschutz.
Dieser Status schließt neben Pflichten auch besonderen Rechten ein. So genießt der Berg- und Naturwächter als "Organ der öffentlichen Aufsicht" den besonderen Schutz als Beamter.
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