www.bergundnaturwacht.atSteiermärkische Berg- und Naturwacht - Entwicklung, Steiermärkische, Berg- und Naturwacht, Bergwacht, Naturwacht, steirische, Körperschaft, Naturschutz, Gebote, Verbote, Bergwachtgesetz, Schalk, Saubere STeiermark, Steiermark, Organe öffentlicher Aufsicht, Biotop, Biotoppflege, Biotoperhaltung


Natur- und Umweltschutz durch Aufklären - Pflegen - Überwachen
Historische Entwicklung

 
 

 
 

Am 24. Jänner 1953 wurde per Landesgesetz die Steirische Bergwacht ins Leben gerufen. Ziel war es eine Gemeinschaft von ehrenamtlich Tätigen zu bilden, die unter bestimmten Voraussetzungen beim Vollzug naturschutzrechtlicher Bestimmungen mitwirken und dabei die Behörden unterstützen sollten. Dadurch wurden erstmals in der steirischen Geschichte Private zur Mitwirkung an der Vollziehung von Naturschutzgesetzen aufgerufen und organisiert. Ihre Aufgabe war es, für die Beachtung aller Gebote und Verbote zum Schutze von Menschen, Tieren und Pflanzen zu sorgen. Die Bergwächter waren auch damals schon aufklärend unterwegs und suchten das Gespräch mit ihren Mitmenschen.

Bald schon zeigte sich die Notwendigkeit, die von den Bezirksverwaltungsbehörden bestellten Bergwächter in einer klar gegliederten Organisation zusammenzufassen, damit sie effizient und erfolgreich ihren Dienst versehen konnten.
Um eine wirklich flächendeckende Betreuung des ganzen Landes zu gewährleisten, erfolgte per Erlass der Landesregierung der heute noch gültige dreistufige Organisationsaufbau der Bergwacht mit seiner Untergliederung in Landesleitung, Bezirksleitungen und Ortseinsatzleitungen. Im Jahr 1959 waren den damals noch 118 Ortseinsatzstellen bereits 872 Berg- und Naturwächter zugeteilt, nur 3 Jahre später waren es schon rund 2000 Männer und Frauen.

Mit dem Steiermärkischen Berg- und Naturwachtgesetz vom 07. Juni 1977 begann schließlich die Ära der als Körperschaft öffentlichen Rechtes eingerichteten und organisierten Berg- und Naturwacht. Deren Organe waren von nun an in umfassender Weise in die Vollziehung der landesgesetzlichen Vorschriften des Natur- und Landschaftsschutzes eingebunden. Bereits ein Jahr davor löste das neue Steiermärkische Naturschutzgesetz das veraltete Reichnaturschutzgesetz ab und wurde zu einer der noch heute gültigen rechtlichen Grundlagen für die Berg- und Naturwächter.

Eine Einrichtung der besonderen Art ist der Gewässeraufsichtsdienst mit den speziell hierfür ausgebildeten Gewässeraufsichtsorganen, den es bereits seit 1972 gibt.
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